Was ist das Bremer Hundegesetz?
Das Bremische Gesetz über das Halten von Hunden (BremHundeG) wurde am 24. Juni 2025 verkündet und ist gestaffelt in Kraft getreten. Die Sachkundepflicht gilt seit dem 1. Juli 2026 für alle neuen Halter. Bremen ist damit nach Niedersachsen das zweite Bundesland mit einem allgemeinen Hundeführerschein.
Ziel des Gesetzes
Sicherstellen, dass jede Halterin und jeder Halter die grundlegende Sachkunde für ein tiergerechtes und rechtssicheres Zusammenleben mit Hund mitbringt. Zusätzlich strengere Regelungen für gefährliche Hunde und Listenhunde.
Rechtsgrundlage
Bremisches Gesetz über das Halten von Hunden vom 24. Juni 2025, Brem.GBl. 2025 Nr. 80. Änderungsgesetz vom 24. März 2026. Der Volltext ist bei transparenz.bremen.de öffentlich einsehbar.
Geltungsbereich
Das Gesetz gilt für das gesamte Bundesland Bremen inklusive Bremerhaven. Es ergänzt bundesgesetzliche Regelungen aus TierSchG, TierSchHuV und BGB.
Behördenzuständigkeit
Die zuständige Ortspolizeibehörde bzw. das Ordnungsamt erteilt Erlaubnisse und ahndet Verstöße. Anerkannte Prüfungsstellen unter Aufsicht der Gesundheitsbehörde und Tierärztekammer Bremen nehmen die Sachkundeprüfung ab.
Wer braucht den Sachkundenachweis in Bremen?
Grundsätzlich jede Person, die ab dem 1. Juli 2026 einen Hund neu aufnimmt. Für bestehende Halter gilt Bestandsschutz. Für vorhandene Halterfahrung gibt es eine wichtige Ausnahme.
Neue Halter ab 01.07.2026
Theorieprüfung vor Aufnahme, Praxisprüfung innerhalb eines Jahres. Für alle Hunderassen und Größen gleich.
Bestandsschutz
Wer seinen Hund vor dem 1. Juli 2026 aufgenommen hat, ist vom Nachweis befreit. Ausnahme: als gefährlich eingestufte Alt-Hunde müssen Sachkunde bis 30.06.2028 nachholen.
2-aus-5-Ausnahme
Wer in den letzten fünf Jahren mindestens zwei Jahre einen Hund gehalten hat, muss nur die praktische Prüfung ablegen. Die Theorie entfällt.
Berufsausnahmen
Tierärztinnen, Jagdhundeführer mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung, Halter von Blindenführ- und Assistenzhunden, Diensthundeführer und Inhaber einer Erlaubnis nach § 11 TierSchG sind komplett befreit.
So läuft die Sachkundeprüfung ab
Zwei Teile, zeitlich versetzt. Die Theorie kommt vor der Aufnahme des Hundes, die Praxis innerhalb eines Jahres danach.
1. Theorie vor Aufnahme
35 Multiple-Choice-Fragen, mindestens 75 Prozent müssen richtig beantwortet werden. Die Fragen decken sieben Themengebiete nach dem D.O.Q.-Test 2.0 ab.
2. Praxis innerhalb 1 Jahr
Der Hund muss mindestens 12 Monate alt sein. Geprüft werden 11 Alltagssituationen, davon müssen 6 bestanden werden. Erlaubte Hilfsmittel: Halsband, Geschirr, Kopfhalfter, Maulkorb, Schleppleine, Pfeife, Clicker.
3. Kosten
Theorie- und Praxisprüfung zusammen liegen laut Behördenauskunft bei rund 200 Euro. Einzelne Prüfungsstellen können abweichen.
4. Anerkennung
Sachkundenachweise aus anderen Bundesländern (z. B. Niedersachsen) können bei nachgewiesener Gleichwertigkeit anerkannt werden. Die Prüfung erfolgt im Einzelfall durch die Gesundheitsbehörde.
Die sieben Prüfungsthemen
Die theoretische Prüfung orientiert sich am D.O.Q.-Test 2.0 der Tierärztlichen Arbeitsgemeinschaft Hundehaltung. Sieben Themengebiete werden abgefragt.
1. Welpenkauf und Aufzucht
Züchter erkennen, Prägephase, Sozialisierung, Impfstatus, Vorschriften bei Weitergabe und Verkauf.
2. Lernverhalten
Konditionierung, positive Verstärkung, Timing, Generalisierung, was Hunde lernen und wie.
3. Ausdruck und Verhalten
Körpersprache lesen, Beschwichtigungssignale, Aggressionsformen, Stresssignale erkennen.
4. Hund in der Öffentlichkeit
Leinenpflicht in Bremen, Verhalten im ÖPNV, Umgang mit anderen Menschen und Hunden, Naturschutzregelungen.
5. Haltung, Pflege, Gesundheit
Ernährung, Bewegung, Impfungen, Parasitenschutz, Notfallzeichen, Erste-Hilfe-Grundlagen.
6. Hund und Recht (Bremen)
Bremer Hundegesetz, Haftpflichtpflicht, Bußgeldrahmen, Anmeldepflichten, Chippflicht, Halterhaftung nach § 833 BGB.
7. Hund und Mensch
Bindungsaufbau, Kommunikation, Umgang mit Kindern, Alltagsintegration.
Rasseliste und gefährliche Hunde
Bremen führt weiterhin eine Rasseliste. Zusätzlich können Hunde im Einzelfall als gefährlich eingestuft werden.
Listenrassen (§ 7 Abs. 3)
Pit-Bull-Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie deren Kreuzungen. Rottweiler stehen in Bremen nicht auf der Liste.
Haltungsverbot mit Ausnahme
Die Haltung von Listenhunden ist grundsätzlich verboten. Ausnahme: Übernahme aus Bremer oder Bremerhavener Tierheimen mit kostenpflichtiger Sondererlaubnis (rund 60 Euro) und weiteren Auflagen.
Gefährlich im Einzelfall (§ 7 Abs. 1)
Hunde, die durch Beißvorfälle, Hetzen von Wild oder gefährdendes Anspringen auffallen, können individuell als gefährlich eingestuft werden. Folge: Erlaubnispflicht, Wesenstest, Maulkorb- und Leinenpflicht.
Wesenstest
Der Wesenstest nach § 13 BremHundeG prüft Verhalten in Alltagssituationen, Sozialverhalten und Reaktion auf Reize. Ein bestandener Wesenstest kann die Maulkorbpflicht lockern.
Haftpflicht, Kennzeichnung und Bußgelder
Neben der Sachkunde bringt das BremHundeG weitere Pflichten. Wer die versäumt, riskiert empfindliche Bußgelder.
Haftpflichtpflicht (§ 6)
Für alle Hunde Pflicht. Mindestdeckung: 500.000 Euro Personenschäden und 250.000 Euro Sachschäden. Diensthunde juristischer Personen des öffentlichen Rechts sind ausgenommen.
Chippflicht (§§ 4, 5)
Mikrochip nach ISO 11784/11785 bis zum 3. Lebensmonat, spätestens vor der ersten Weitergabe. Registrierung in einem privaten Haustierregister wie Findefix oder Tasso.
Bußgeldrahmen (§ 18)
Zweistufig. Leichte Verstöße bis 5.000 Euro, schwere Verstöße wie Haltung ohne Sachkundenachweis oder ohne Erlaubnispflicht für gefährliche Hunde bis 50.000 Euro.
Hundesteuer
Anmeldung binnen zwei Wochen beim Finanzamt Bremen. Aktuell 150 Euro pro Jahr für den ersten Hund.
Leinenpflicht
Keine flächendeckende Leinenpflicht. Nur in acht klar definierten Zonen (Fußgängerzonen, Grünanlagen, ÖPNV, Sport-/Campingplätze, Friedhöfe, Märkte, Versammlungen, Treppenhäuser). Zusätzlich Brut- und Setzzeit (15.03. bis 15.07.) außerhalb bebauter Ortschaften.
Vorbereitung mit der Hundekunde-App
Die Hundekunde-App deckt bereits alle sieben Prüfungsthemen inhaltlich ab. Ein dedizierter Bremen-Track mit landesspezifischen Rechtsfragen kommt mit dem nächsten Update.
Über 500 allgemeine Sachkunde-Fragen
Zu Welpen, Verhalten, Erziehung, Haltung, Gesundheit und Recht. Bundesweit relevant, deckt die ersten sechs D.O.Q.-Themengebiete inhaltlich vollständig ab.
Bremen-Track (Update 2.4.0)
Über 50 zusätzliche Fragen speziell zum Bremer Hundegesetz: Sachkundepflicht, Bestandsschutz, Rasseliste, Haftpflicht, Leinenzonen, Bußgelder, Kennzeichnung. Kommt im nächsten Update, wird automatisch verteilt.
Probetests im Prüfungsformat
Zufällige Fragen im Prüfungsformat mit 30 Fragen. Damit du das Prüfungsgefühl kennst, bevor du zum Termin gehst.
Bundesland-Auswahl
Wähle beim Start dein Bundesland (Niedersachsen, NRW, Bremen oder alle). Die App zeigt dir dann gezielt die für dich relevanten Fragen. Jederzeit änderbar.
Offline, werbefrei, ohne Abo
Einmal kaufen, dauerhaft nutzen. Keine Werbung, kein Tracking, kein Abo. Alle Fragen liegen offline auf dem Gerät.
Häufige Fragen zum Bremer Hundegesetz
Was Halterinnen und Halter aktuell besonders häufig fragen.
Bin ich betroffen, wenn ich mit meinem Hund nach Bremen ziehe?
Bestandsschutz greift nur, wenn dein Hund bereits vor dem 1. Juli 2026 dein Hund war. Beim reinen Wohnortwechsel gilt: der Nachweis aus einem anderen Bundesland kann bei Gleichwertigkeit anerkannt werden. Die Anerkennung ist keine Selbstverständlichkeit, sondern erfolgt im Einzelfall.
Muss ich in Bremen an die Leine?
Es gibt keine flächendeckende Leinenpflicht. Nur in acht definierten Zonen sowie während der Brut- und Setzzeit außerhalb bebauter Ortschaften. In Naturschutzgebieten wie Hollerland, Blockland, Werderland und Borgfeld gilt ganzjährig Leinenpflicht.
Wo finde ich die Rechtsgrundlage?
Der Volltext des Bremischen Hundegesetzes ist bei transparenz.bremen.de öffentlich verfügbar. Zusätzliche Erläuterungen bietet inneres.bremen.de/hundefuehrerschein-30149.
Wann kommt der Bremen-Track in der App?
Mit App-Version 2.4.0. Das Update ist in Vorbereitung und wird über App Store und Play Store an alle bestehenden Nutzer automatisch verteilt.
Ersetzt die App die Prüfung?
Nein. Die App ist Übungsmaterial zur Vorbereitung. Die eigentliche Sachkundeprüfung legst du bei einer anerkannten Prüfungsstelle in Bremen ab.
Gilt das Gesetz auch für Bremerhaven?
Ja. Bremen ist als Stadtstaat ein Bundesland aus zwei Städten. Das BremHundeG gilt für das gesamte Bundesland.