Was ist die Sachkundeprüfung Hund?
Der Sachkundenachweis ist ein staatlich vorgeschriebener Nachweis, dass Halterinnen und Halter das nötige Grundwissen für die Haltung eines Hundes mitbringen. Er umfasst rechtliche, verhaltensbezogene und praktische Kenntnisse. Ziel ist mehr Tierwohl und ein besseres Zusammenleben von Mensch, Hund und Umfeld.
Theorieteil
Multiple-Choice-Fragen aus fünf bis sieben Themengebieten. Je nach Bundesland zwischen 30 und 40 Fragen. Bestehensgrenze zwischen 70 und 80 Prozent.
Praxisteil
Vorführung mit dem eigenen Hund in Alltagssituationen: Leinenführigkeit, Grundgehorsam, Verhalten gegenüber Menschen und anderen Hunden, Umgang mit Straßenverkehr.
Wer nimmt die Prüfung ab?
Anerkannte Sachverständige. In der Praxis Tierärztinnen mit Zusatzqualifikation, geprüfte Hundetrainer oder die zuständige Ordnungsbehörde.
Wie lange gilt der Nachweis?
Personenbezogen und in der Regel unbefristet. Wer den Nachweis hat, muss ihn beim nächsten Hund normalerweise nicht erneut ablegen.
Regeln nach Bundesland
Die Sachkundeprüfung ist Ländersache. Deshalb gelten unterschiedliche Anforderungen. Hier die aktuell wichtigsten drei Regelungen im Überblick.
Niedersachsen (seit 2013)
Allgemeine Sachkundepflicht nach § 3 NHundG für alle neuen Halter. Theorie vor Aufnahme, Praxis innerhalb eines Jahres. Keine Rasseliste. Details zu Niedersachsen
Bremen (seit 01.07.2026)
Zweites Bundesland mit allgemeiner Hundeführerschein-Pflicht. 35 Fragen, 75 Prozent Bestehensgrenze. Bestandsschutz für Alt-Halter. Rasseliste bleibt. Details zu Bremen
NRW (§ 3 LHundG)
Kein allgemeiner Hundeführerschein, aber spezielle Sachkundepflicht für Halter gefährlicher Hunde und Listenhunde. Zusätzlich der einfache Sachkundenachweis für „Große Hunde" ab 40 cm oder 20 kg. Details zu NRW
Andere Bundesländer
In Hamburg, Schleswig-Holstein, Thüringen, Berlin und weiteren Bundesländern gibt es unterschiedliche Regelungen, oft für gefährliche Hunde oder Listenhunde. Immer beim örtlichen Ordnungsamt nachfragen.
Ablauf und Format
Auch wenn Details variieren, folgt der Ablauf in fast allen Bundesländern einem ähnlichen Muster.
1. Pflicht klären
Beim Ordnungsamt der Gemeinde nachfragen, welche Regelung für den geplanten Hund gilt und ob eine Theorie- oder auch Praxisprüfung nötig ist.
2. Theoretisch vorbereiten
Die zentralen Themen strukturiert durcharbeiten. Empfehlenswert: mit einer App wie Hundekunde, weil sie den Lernprozess durch Wiederholung und Statistik unterstützt.
3. Prüfer finden
In Niedersachsen führt das LAVES eine offizielle Liste. In Bremen sind es anerkannte Prüfungsstellen unter Aufsicht der Gesundheitsbehörde. In NRW sind es Tierärztinnen, Hundetrainer oder das Ordnungsamt.
4. Theorie ablegen
Multiple-Choice-Test, meist in Präsenz beim Prüfer. Manche Anbieter bieten auch Online-Prüfungen an.
5. Praxis absolvieren
Wenn Praxis Teil der Prüfung ist: Vorführung mit dem eigenen Hund in einem festgelegten Format. In Bremen 11 Situationen, davon 6 bestehen.
Prüfungsthemen im Detail
Die Themen sind bundesweit ähnlich, weil sie sich an einheitlichen fachlichen Standards orientieren. Wer diese fünf Blöcke beherrscht, kommt bundesweit klar.
Rechtsgrundlagen
Landeshundegesetze, Tierschutzgesetz, Tierschutz-Hundeverordnung, Halterhaftung § 833 BGB, Anleinpflicht, Hundesteuer, Kennzeichnungspflicht.
Verhalten und Körpersprache
Beschwichtigungssignale, Aggressionsformen, Stresssignale, Sozialverhalten, Kommunikation zwischen Hund und Mensch.
Erziehung und Training
Positive Verstärkung, Konditionierung, Timing, Generalisierung, Leinenführigkeit, Grundkommandos, Rückruf.
Haltung und Alltag
Bewegungsbedarf, Sozialisierung, Ernährung, Ruhephasen, Verhalten in Verkehrsmitteln, Umgang mit Kindern.
Gesundheit und Erste Hilfe
Impfungen, Parasitenschutz, Notfallzeichen (Hitzschlag, Magendrehung), giftige Lebensmittel und Pflanzen, Erste-Hilfe-Grundlagen.
Vorbereitung Schritt für Schritt
Realistisch planst du 4 bis 8 Wochen Vorbereitung ein. 15 Minuten pro Tag reichen, wenn du strukturiert vorgehst.
Woche 1 bis 2: Grundlagen
Rechtsthemen und Körpersprache. In der App die Kategorien „Rechtliches" und „Verhalten" durcharbeiten.
Woche 3 bis 4: Alltag
Haltung, Erziehung, Gesundheit. Fragen üben und die Erklärungen wirklich verstehen, nicht nur die Antworten auswendig lernen.
Woche 5 bis 6: Probetests
Prüfungsformat trainieren. 30 Fragen unter Zeitdruck, mit klarer Bewertung. Schwache Themen gezielt wiederholen.
Woche 7 bis 8: Feinschliff
Landesspezifische Rechtsfragen (NRW § 3, NHundG, BremHundeG). Fehlerprotokoll noch einmal durchgehen, Termin beim Prüfer machen.
Häufige Fragen
Was Halterinnen und Halter zur Sachkundeprüfung immer wieder fragen.
Kann ich die Prüfung online ablegen?
In manchen Bundesländern und bei einzelnen Anbietern ja. Der Praxisteil muss aber in jedem Fall vor Ort mit dem eigenen Hund erfolgen.
Wird die App auch für die Prüfung anerkannt?
Nein. Die App ist Vorbereitung, kein offizieller Nachweis. Den Nachweis erhältst du vom anerkannten Prüfer.
Was passiert bei Nichtbestehen?
Wiederholung ist möglich, meist ohne Wartefrist. Die Prüfungsgebühr fällt aber jedes Mal neu an.
Ist die Prüfung überall gleich schwer?
Die Themen sind ähnlich, die konkreten Fragen aber unterschiedlich. In Bremen ist die Bestehensgrenze mit 75 Prozent höher als in Niedersachsen.
Muss mein Hund bei der Theorieprüfung dabei sein?
Nein, die Theorie erfolgt ohne Hund. Für die Praxis muss dein Hund alt genug sein (in Bremen 12 Monate, in Niedersachsen 6 Monate).